![]() © Elli H.Radinger ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LÜNER WOLFSTAGE § 1 Leistungsbeschreibung Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung der Praxis für alle Felle. Die auf der Internetseite oder im Prospekt enthaltenen Angaben sind bindend. Die Praxis für alle Felle behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Vortrags- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine evtl bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.Die Praxis für alle Felle behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen. § 2 Teilnahmebedingungen Die Teilnahme an Veranstaltungen der Praxis für alle Felle erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Tieren (Hunden) ist nur gestattet, wenn der Vermieter des Veranstaltungsraumes dies gestattet, das Tier eine gültige Tollwut-Impfung und der Tierhalter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere (Hunde), die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. § 3 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages) Mit der Anmeldung bietet der Interessent der Praxis für alle Felle den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich durch den Anmeldenden, ebenso für weitere Teilnehmer, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch die Praxis für alle Felle zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Vortrags- und Seminargebühr wird mit der Anmeldung und nach der Bestätigung durch die Praxis für alle Felle sofort fällig. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Die Praxis für alle Felle hat insofern das Recht,auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. § 4 Rücktritt durch den Teilnehmer Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Praxis für alle Felle. Im Falle des Rücktrittes kann die Praxis für alle Felle Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen: - bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr. - bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr. - Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornierungskosten, können Sie auch einen Ersatzteilnehmer benennen. § 5 Rücktritt durch die Praxis für alle Felle Die Praxis für alle Felle kann vom Vertrag zurücktreten:Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Praxis für alle Felle wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. § 6 Haftung durch die Praxis für alle Felle Die Praxis für alle Felle als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Praxis für alle Felle haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren (Hunden) herbeigeführt werden. (siehe auch § 2) § 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. § 8 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Lünen |